


| Kinderwagen im Hausflur: Meist erlaubt |
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(Immowelt.de) Nicht nur Lärm und Geplärre, auch andere Dinge können zu Streit in Mietshäusern führen. Ein häufiger Anlass: Junge Familien mit Nachwuchs stellen den Kinderwagen im Hausflur ab. Dies ist meist erlaubt. In den meisten Gerichtsurteilen bekamen die Eltern zumindest soweit Recht, als dass sie durch das Abstellen des Kinderwagens im Flur keine anderen Mitbewohner stark beeinträchtigten. Auch notwendige Fluchtwege dürfen nicht versperrt werden. Das Amtsgericht Braunschweig urteilte beispielsweise, dass zu den mietvertraglichen Rechten des Mieters die Benutzung des Treppenhauses gehöre, berichtet der deutsche Mieterbund (Az.: 121 C 128/00). Eine Mieterin sei deshalb grundsätzlich berechtigt, dort gelegentlich auch einen Kinderwagen abzustellen, wenn dieser kaum störe. Von der Mutter könne nicht verlangt werden, dass sie jedes Mal den rund 30 bis 40 Pfund schweren Kinderwagen und ihr Kind die Treppe rauf und wieder herunter tragen müsse. Abwegig sei die Befürchtung des klagenden Vermieters, andere Mieter könnten wegen des Kinderwagens dazu animiert werden, ihre Fahrräder im Treppenhaus zu parken. |
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